Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

 1. Vertrag

Der „Haustierservice für alle Felle!“ übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache (Tierbetreuungsvertrag) die aufgeführten Pflegeleistungen für einen festgelegten Zeitraum. Bring- und Abholtage werden jeweils voll berechnet.

 

2. Zahlungen

Die Kosten für die Unterbringung sind im Voraus mindestens eine Woche vor Betreuungsbeginn zu überweisen oder am Abgabetag in bar zu zahlen. Eine Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste bzw. des Tierbetreuungsvertrages. Der im Vertrag angegebene Zeitraum ist verbindlich, da für diesen Zeitraum der Platz reserviert wurde. Nicht in Anspruch genommene Tage durch evtl. späteres Bringen oder frühere Abholung werden aus diesem Grund voll berechnet.

 

3. Abholung der Tiere

Der Tierhalter verpflichtet sich, sein Tier am vereinbarten Termin abzuholen. Kann das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, ist der „Haustierservice für alle Felle!“ rechtzeitig zu informieren. Die Kosten einer Aufenthaltsverlängerung trägt der Tierhalter.

 

4. Aufnahmebedingungen

Verletzte oder kranke Tiere werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Dies gilt vor allem für ansteckende Erkrankungen. Der Tierhalter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier frei von Parasiten (z.B. Flöhe, Würmer, Kokzidien) oder anderen ansteckenden Krankheiten und gegen RHD und Myxomatose geimpft ist. Ein Impfausweis ist vorzulegen. Weiterhin sind im Tierbetreuungsvertrag Besonderheiten des Tieres (z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Zahnfehlstellungen, Medikamente, wiederkehrende Erkrankungen etc.) aufzuführen.

 

5. Unterbringung / Verpflegung

Der „Haustierservice für alle Felle!“ verpflichtet sich, das zur Pflege übergebene Tier für den festgelegten Zeitraum wie im Tierbetreuungsvertrag vermerkt unterzubringen und zu versorgen. Im Pensionspreis sind die Kosten für Unterbringung, Pflege, Heu, Stroh, Einstreu, abwechslungsreiches Grünfutter sowie eine vorherige und anschließende Grundreinigung und Desinfektion des Geheges/Käfigs enthalten. Die Unterbringung erfolgt nach Wunsch und Verfügbarkeit im Innengehege oder in Außenhaltung. In Pflege genommene Tiere werden nicht mit anderen Pensionsgästen vergesellschaftet.

 

6. Tierärztliche Behandlungen

Eine unerwartet notwendige medizinische Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in Absprache mit dem Tierhalter. Sollte dieser nicht zu erreichen sein bzw. schnelle Entscheidungen notwendig sein, entscheidet der „Haustierservice für alle Felle!“ über die Behandlung. Alle anfallenden Behandlungskosten trägt der Tierhalter. Eine Aufwands- und Fahrtkostenpauschale wird pro Tierarztbesuch mit € 10,00 abgerechnet. Der „Haustierservice für alle Felle!“ ist berechtigt, einen Tierarzt seines Vertrauens mit der Behandlung zu beauftragen.

 

7. Stornierung

Im Falle einer Stornierung der Reservierung bzw. des Tierbetreuungsvertrages ab 10 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums werden 50 % der Gesamtkosten und ab 5 Tagen vorher 80 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt, da der Pflegeplatz verbindlich frei gehalten wurde. Nicht stornierte bzw am eigentlichen Anreisetag stornierte Pflegeplätze werden mit 100 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Ggf. geleistete Anzahlungen werden verrechnet.

 

8. Haftung

Der Tierhalter gibt sein Tier auf eigene Verantwortung in Pension. Der „Haustierservice für alle Felle!“ übernimmt keine Haftung für Verletzungen und/oder Erkrankungen jeglicher Art sowie beim Versterben des Tieres. Zu Schadenersatz ist der „Haustierservice für alle Felle!“ nur verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In diesem Fall ist die Haftung auf den Mindestwert eines Tieres derselben Art, jedoch nicht mehr als die Höhe des vereinbarten Pensionspreises begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des „Haustierservice für alle Felle!“ zur Leistung von Schadenersatz. Eventuelle Verletzungen / Krankheiten der Tiere sind unmittelbar bei Abholung aus der Pension anzuzeigen, auch um eine ggf. Ansteckung auf andere Tiere zu vermeiden. Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden während der Betreuung gehen zu Lasten des Tierhalters.