Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB

 

(1)

Der Hundehalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

 

(2)

Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Anfrage vorzulegen.

 

(3)

Während der Betreuungszeit durch den „Haustierservice für alle Felle!“ bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

(4)

Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit beim „Haustierservice für alle Felle!“ erleiden könnte, übernimmt der „Haustierservice für alle Felle!“ keine Haftung.

 

(5)

Richtet der Hund beim „Haustierservice für alle Felle!“ Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Hundehalter.

 

(6)

Für Schäden die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter!

 

(7)

Der „Haustierservice für alle Felle!“ verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Dee Weiteren verpflichtt der „Haustierservice für alle Felle!“ sich keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

 

(8)

Hält der „Haustierservice für alle Felle!“ eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund in seinem Auftrag und auf seine Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Eine Aufwands- und Fahrtkostenpauschale wird pro Tierarztbesuch mit 10,00€ abgerechnet.

 

(9)

Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen.

 

(10)

Es werden nur sozial verträgliche Hunde zum Gruppen-Gassi-Service mitgenommen.

 

(11)

Die Vergütung für Einzel-/Gruppen-Gassi-Service-Termine ist monatlich im Voraus fällig. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehaltern/Besitzer definiert.

 

(12)

Eine ewaige Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Der „Haustierservice für alle Felle!“ haftet nicht für irgendwelche Schäden, Diebstahl ect. in der Wohnung/im Haus des Hundes.

 

(13)

Der „Haustierservice für alle Felle!“ haftet nicht für Halsbänder und Leinen.

 

(14)

Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, daß während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.

 

(15)

Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt der „Haustierservice für alle Felle!“ vertraglich aus.